Grunderwerbssteuer

Beim Kauf einer Immobilie oder Grundstück wird auf Grundlage des Grunderwerbssteuergesetz vom zuständugen Finanzamt die Grunderwerbssteuer erhoben. Diese ist je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5% der Bemessungsgrundlage.

Im Saarland beträgt die Grunderwerbssteuer 6,5% aus dem Kaufpreis bzw. der Bemessungsgrundlage.

 

Baden Württemberg 5,0%

Bayer 3,5%

Berlin 6,0%

Brandenburg 6,5%

Bremen 5,0%

Hamburg 4,5%

Hessen 6,0%

Mecklenburg Vorpommern 5,0%

Niedersachsen 5,0%

Nordrhein Westfalen 6,5%

Rheinland Pfalz 5,0%

Saarland 6,5%

Sachsen 3,5%

Sachsen Anhalt 5,0%

Schleswig Holstein 6,5%

Thüringen 6,5%