Beim Kauf einer Immobilie oder Grundstück wird auf Grundlage des Grunderwerbssteuergesetz vom zuständugen Finanzamt die Grunderwerbssteuer erhoben. Diese ist je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5% der Bemessungsgrundlage.
Im Saarland beträgt die Grunderwerbssteuer 6,5% aus dem Kaufpreis bzw. der Bemessungsgrundlage.
Baden Württemberg 5,0%
Bayer 3,5%
Berlin 6,0%
Brandenburg 6,5%
Bremen 5,0%
Hamburg 4,5%
Hessen 6,0%
Mecklenburg Vorpommern 5,0%
Niedersachsen 5,0%
Nordrhein Westfalen 6,5%
Rheinland Pfalz 5,0%
Saarland 6,5%
Sachsen 3,5%
Sachsen Anhalt 5,0%
Schleswig Holstein 6,5%
Thüringen 6,5%